Erklärung zur zweckentsprechenden Verwendung der Erholungsbeihilfe

Hiermit bestätige ich, dass ich die mir gewährte Erholungsbeihilfe ausschließlich für Erholungszwecke im Sinne des § 40 Abs. 2 EStG verwendet habe bzw. verwenden werde. Dies umfasst insbesondere Aufwendungen für Urlaub, Freizeitgestaltung, Erholungskuren oder vergleichbare Maßnahmen zur Wiederherstellung und Förderung meiner Arbeitskraft.


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